Diese Website wurde eingerichtet zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung gemäß Artikel 13 der folgenden EU-Verordnung: "Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission" (EU-Abschlussprüferverordnung - EU-APrVO).
Entsprechend Art. 13 Abs. 1 Satz 2 der EU-Verordnung ist der hier eingestellte Transparenzbericht auf der Website der Prüfungsgesellschaft zu veröffentlichen und bleibt dort ab dem Tag der Veröffentlichung mindestens fünf Jahre lang verfügbar.
Die gemäß Art. 16 Abs. 3 der EU-APrVO von der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Zwecke der Durchführung eines transparenten, diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens jährlich zu aktualisierende Liste von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften (Stand 02.07.2018) ist hier einsehbar: https://www.apasbafa.bund.de/APAS/DE/Publikationen/Verlautbarungen/verlautbarungen_node.html
Die TreuConsult GmbH, Berlin, gehört demnach zu den 74 Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften, die im Kalenderjahr 2017 gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities - PIE) beendet haben.